Hier erfahren Sie mehr zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist eine Richtlinie der EU, nach der die Barrierefreiheit verschiedener Produkte und Dienstleistungen geregelt werden.
Sie wurde am 22.06.2021 verabschiedet und betrifft Produkte und Dienstleistungen die ab dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden.
Wer steckt dahinter?
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Dienstleistungen und Produkte wurde im Rahmen einer Rechtsverordnung geregelt.
Diese wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheitdas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelt.
Welche Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen?
Folgende Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen:
- Telefondienste
- E-Books
- Messenger-Dienste
- Bankdienstleistungen
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungs-Apps
Welche Produkte sind vom BFSG betroffen?
Folgende Produkte sind vom BFSG betroffen und müssen ab 2025 barrierefrei sein:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-In-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang / Smart TV
- E-Book-Lesegeräte
- Router, Modems, Gateways
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?
Unter das BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.
Ausgenommen im Bereich der Dienstleistungen sind Kleinunternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr.
Fristen
Ab dem 28.06.2025 gilt das BFSG.
Ab diesem Stichtag müssen die vom Gesetz betroffenen Produkte und Dienstleistungen "barrierefrei" sein.
Eine Ausnahme von dieser Frist stellen Selbstbedienungsterminals da.
Diese müssen erst ab 2040 den Richtlinien entsprechen.
Wie wir ihnen helfen können.
Wir blicken als Unternehmen auf mehr als zehn Jahre Beratung und Produktion von Bewegtbildinhalten zurück.
Dabei haben wir schon früh angefangen das Thema Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Wir beraten sie daher gerne und setzen auf Wunsch auch ihre Grafik und Film- / Videoprojekte um.
Barrierefrei und BFSG konform.
Erklärvideo zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Quelle:
Knappschaft Bahn See
Bundesfachstelle Barrierefreiheit