Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsrechte 
 
1. NUTZUNGSRECHTE Der Auftraggeber erhält die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte am Video-Endprodukt. Dies beinhaltet das Bild, die erstellte Grafik und die Tonspur. 
 
„GEMA-freie“ Musik unterliegt einer gesonderten Lizenzbestimmung. Das Video darf nicht im TV (‚Broadcast’) verwendet werden. Sollte ein Einsatz im TV gewünscht sein, ist eine erweiterte Musik-Lizenz zu erwerben. Bitte kontaktieren sie uns hierfür. 
 
 
2. ABGABE Das fertige Video wird dem Auftraggeber digital via FTP-Server in einem gängigen Videoformat (Empfehlung: h264, mp4, YouTube-optimiert) zur Verfügung gestellt. Andere Formate nach Absprache. Das Video wird in der gewünschten Auflösung produziert. Das fertiggestellte Produkt ist im Internet für mindestens 14 Tage ab Mitteilung des entsprechenden Links abrufbar. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb dieser Zeit die Datei(en) herunterzuladen. 
 
 
3. RECHNUNGSSTELLUNG Alle Preise verstehen sich stets rein netto zuzüglich etwaiger Versandkosten, Zöllen, Steuern, Gebühren und sonstiger Abgaben. Dies gilt auch für alle zusätzlichen oder nachvertraglich vereinbarten Leistungen. 
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme oder - soweit eine Abnahme der Natur dieser Leistung widerspricht - nach Erbringung der Leistung. Bei Projekten, deren Bearbeitungsdauer einen Monat übersteigt, sind wir berechtigt, den geleisteten Umfang unserer Tätigkeit jeweils am Monatsende in Teilrechnungen abzurechnen. Andere Zahlungsmodalitäten nach Absprache.  
Der Kunde kommt, ohne dass es hierfür eine gesonderte Zahlungsaufforderung bedarf, in Verzug, soweit er den Rechnungsbetrag nicht in der vorgenannten Frist zahlt. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.  
Kommt es aufgrund von in der Sphäre des Kunden stehenden Umständen zu Verzögerungen oder zum Ausfall einzelner Produktionsabschnitte oder der gesamten Produktion, so ist der Kunde verpflichtet, uns davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.  
Der Kunde ist er zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit der Kunde dies nicht zu vertreten hat. Unter Vorbehalt des Nachweises eines konkret höheren oder niedrigeren Schadens der jeweils sich darauf berufenden Partei beträgt der Schaden bei einer Unterrichtung von bis zu einer Woche vor der betroffenen Produktionsleistung pauschal 25% der Nettoauftragssumme der für diesen Tag berechneten Leistung, bei einer Unterrichtung bis zu 24 Stunden vor der betroffenen Produktionsleistung pauschal 50% der Nettoauftragssumme der für diesen Tag berechneten Leistung und ansonsten 100% der Nettoauftragssumme der für diesen Tag berechneten Leistung. Die Unterrichtungsfrist beginnt, sofern Leistungen nicht an unserem Unternehmenssitz erbracht werden, unter Einbeziehung einer angemessenen Anfahrtszeit zwischen unserem Unternehmenssitz und dem Leistungsort; die Fahrzeiten werden zur nächsten vollen Stunde aufgerundet. 
 
4. ABNAHME Der Kunde hat unsere Leistung nach Erbringung zu untersuchen und, wenn sie nicht der geschuldeten Leistung entspricht, uns dies innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb dieser Frist, so gilt unsere Leistung als abgenommen. Erklärt der Kunde nicht fristgerecht die Abnahme, gilt mit Ablauf der Frist von 7 Tagen unsere Leistung als abgenommen, es sei denn der Kunde hat schriftlich dargelegt, welche konkreten Mängel zu beseitigen seien.